Das berufliche Gymnasium ist ein dreijähriger vollzeitschulischer
Bildungsgang in der Sekundarstufe II (Klassen 11–13)
Berufliches
Gymnasium – ein Bildungsgang mit Zukunft
Das Berufliche
Gymnasium ist ein dreijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang in der Sekundarstufe
II (Einführungsphase: E1,2; Qualifikationsphase: Q1 - Q4). Neben den allgemein bildenden Fächern der gymnasialen
Oberstufe umfasst der Unterricht auch berufsbezogene Fächer, wie zum Beispiel Wirtschaftslehre
und Technikwissenschaft. Für den Besuch wird die mittlere Reife vorausgesetzt,
wobei bestimmte Zugangsvoraussetzungen mit einbezogen werden, oder die
Versetzung in die Einführungsphase eines Gymnasiums (s. Präsentation).
Ziel ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), die den Zugang zu allen Studiengängen
an den Universitäten, Gesamthochschulen und Fachhochschulen, aber auch den Weg
in eine berufliche Ausbildung ermöglicht.Für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2009/2010 die gymnasiale Oberstufe besuchen, gilt die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO).
Zulassungsvoraussetzungen
a) Gymnasialschüler
Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 bzw.
Jahrgangsstufe 10 (G8)
b) Schüler mit Mittlerem Abschluss
·In den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und
eine Naturwissenschaft (PH o. CH o. BI) im Durchschnitt besser als drei
(Summe der Noten: 11)
·In den übrigen Fächern ebenfalls besser als drei
·Eignungsgutachten der Klassenkonferenz der
abgebenden Schule
Anmeldung (Aufnahmeantrag) und Aufnahme
Die Eltern oder die volljährigen
Schülerinnen und Schüler richten bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des
zweiten Schulhalbjahres einen schriftlichen Antrag über die abgebende Schule
an die Schulleitung der Beruflichen Schulen in Witzenhausen.
Die Schulleitung der abgebenden
Schule reicht den Antrag bis zum 1. März an uns weiter und fügt ihm ggf. eine
Eignungsfeststellung (s. Zulassungsvoraussetzungen)bei.
Wir teilen den Eltern oder den
volljährigen Schülerinnen und Schülern schriftlich bis spätestens zum 1. Mai
mit, dass die Aufnahme erfolgt, wenn die Zulassungsvoraussetzungen am Ende
der Jahrgangsstufe 10 bzw. 9 (G8) erfüllt sind.