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Das berufliche Gymnasium ist ein dreijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang in der Sekundarstufe II (Klassen 11–13)

Berufliches Gymnasium – ein Bildungsgang mit Zukunft

 

Das Berufliche Gymnasium ist ein dreijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang in der Sekundarstufe II (Einführungsphase: E1,2; Qualifikationsphase: Q1 - Q4). Neben den allgemein bildenden Fächern der gymnasialen Oberstufe umfasst der Unterricht auch berufsbezogene Fächer, wie zum Beispiel Wirtschaftslehre und Technikwissenschaft. Für den Besuch wird die mittlere Reife vorausgesetzt, wobei bestimmte Zugangsvoraussetzungen mit einbezogen werden, oder die Versetzung in die Einführungsphase eines Gymnasiums (s. Präsentation).

Ziel ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), die den Zugang zu allen Studiengängen an den Universitäten, Gesamthochschulen und Fachhochschulen, aber auch den Weg in eine berufliche Ausbildung ermöglicht. Für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2009/2010 die gymnasiale Oberstufe besuchen, gilt die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO).

Zulassungsvoraussetzungen

a) Gymnasialschüler

 

Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 bzw. Jahrgangsstufe 10 (G8)

 

b) Schüler mit Mittlerem Abschluss

 

·          In den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und eine Naturwissenschaft (PH o. CH o. BI) im Durchschnitt besser als drei (Summe der Noten: 11)

·          In den übrigen Fächern ebenfalls besser als drei

·          Eignungsgutachten der Klassenkonferenz der abgebenden Schule

 

 

Anmeldung (Aufnahmeantrag) und Aufnahme

Die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler richten bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres einen schriftlichen Antrag über die abgebende Schule an die Schulleitung der Beruflichen Schulen in Witzenhausen.

 

Die Schulleitung der abgebenden Schule reicht den Antrag bis zum 1. März an uns weiter und fügt ihm ggf. eine Eignungsfeststellung (s. Zulassungsvoraussetzungen) bei.

 

Wir teilen den Eltern oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern schriftlich bis spätestens zum 1. Mai mit, dass die Aufnahme erfolgt, wenn die Zulassungsvoraussetzungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 bzw. 9 (G8) erfüllt sind.

 

 

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