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MIT TEAMGEIST, ENGAGEMENT UND VERTRAUEN QUALIFIZIERTE BILDUNG SCHAFFEN

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PRO Innovation

 

Das Projekt “PRO INNOVATION“ ist ein innovatives Projekt unserer Schule. Zielgruppe des Projektes sind leistungsstarke und motivierte Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasi­ums der Fachrichtungen Wirtschaft, Technik und Biologietechnik. Schülerinnen und Schüler werden in Patenschaften zu maßgeblichen Unternehmen der Region vermittelt.

 

Projektziele 

Vermittlung beruflicher Perspektiven für künf­tige Leistungsträger in der Region
 

Eindämmen der Abwanderung leistungsstar­ker Schülerinnen und Schüler
 

Frühzeitige Bindung potenziell qualifizierter Fach- und Führungskräfte an Unternehmen im Werra-Meißner-Kreis und den angren­zenden Regionen über eine langfristige Kontaktpflege be­reits in der Schule
 

Kontaktaufbau von Unternehmen zu Schü­lern und Schülerinnen mit hohem Potenzial, insbeson­dere leistungsstarke Gymnasiasten
 

Steigerung des Bekanntheitsgrades attrakti­ver Arbeitgeber in der Region
 

Kommunikation der Wirtschaft als attraktiver Arbeitgeber
 

Einsatz als Zusatzinstrument zu gängigen bestehenden Instrumenten der Personalentwicklung und Personalrekrutie­rung
 

Schülerauswahl

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt am Ende des 1. Halbjahres der Einführungs­phase auf der Grundlage der Anforderungsprofile der am Projekt beteiligten Unternehmen. Die Entscheidung über die Auswahl trifft die jeweilige Klassenkonferenz. Die ausgewählten Schülerin­nen und Schüler bewerben sich bei ihrem „Wunschunternehmen“. Wenn sich das Unternehmen in dem folgenden Vorstellungsgespräch für die Aufnahme und Betreuung des Schülers bzw. der Schülerin ausspricht, werden Aktivitäten von Fall zu Fall mit dem Schüler/der Schülerin über einen Zeitraum von etwa 2 Jahren vereinbart.

 

Praktika

Das obligatorische Praktikum wird in der Qualifikations­phase (Q2) in der Regel in dem Unternehmen absolviert. Praktika müssen aus versicherungs­rechtlichen Gründen bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.

Werden Praktika über das obligatorische Praktikum hinaus während der Unterrichtszeit absolviert, wird der Schüler bzw. wird die Schülerin i. d. R. vom Unterricht befreit. Versäumter Unterricht und/oder versäumte Klausuren müssen nachgeholt werden.